Warum zum Makler?

Beratung braucht Unabhängigkeit.

Unsere Arbeit

Die Arbeit des Finanz- und Versicherungsmaklers geht weit über Produktvermittlung und –verkauf hinaus. Er steht seinen Kunden als Experte mit Fachkompetenz, Erfahrung und Engagement zur Seite. Er ist Berater und Vertrauter in allen Fragen zu finanziellen Belangen und Versicherungen für Alltag und Beruf.

Der Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler vermittelt Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsneh­mern. Mittels Maklervertrag geht er mit dem Kunden ein Vertragsverhältnis ein. Damit steht er auf Seiten des Versicherungsnehmers.

Zudem ist ein Makler niemals vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. In der Rechtsprechung wird er als „Treuhänderähnlicher Sachverwalter des Versicherungsnehmers bezeichnet. (Download Sachverwalterurteil)

Rechte und Pflichten

Zu seinen Rechten und Pflichten gehören neben dem Abschließen günstiger Verträge für seine Kunden u.a. auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung der Versicherungsverhältnisse.
Verletzt der Makler seine Pflichten, so ist er selbst gegenüber dem Versicherungsnehmer haftbar. Zur Ausübung ihrer Tätigkeit müssen unabhängige Makler eine Berufshaftpflicht- bzw. eine Vermögensschaden­haftpflicht mit gesetzlich vorgeschriebener Höhe abschließen.

Weitere Informationen

Makler
Der Versicherungsmakler- und Finanzmakler ist selbständig und vermittelt Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Bei  erfolgreichem  Abschluß  erhält er eine Courtage (Provision) von der Versicherungsgesellschaft. Alternativ ist eine Abrechnung der Beratungsleistung über ein abschlussunabhängiges  und vorher  vereinbartes Beratungshonorar möglich. Mittels Maklervertrag geht der Makler  mit dem Kunden ein Vertragsverhältnis ein. Der Makler vertritt den Versicherungsnehmer und ist vertraglich nicht an einen Produktgeber gebunden. Er ist unabhängig und Interessenvertreter des Kunden.

Fachliche und rechtliche Hintergründe zur Maklerberatung
Zulassungskriterien für Makler
Der Beruf des unabhängigen Finanz- und / oder Versicherungsmakler ist erlaubnispflichtig und beruft sich auf Mindestqualifikationen, die aus der EU-Vermittlerrichtlinie hervorgehen. Eine Erlaubnis zur Berufsausübung erteilt die Industrie- und Handelskammer demjenigen, der mit Erfolg die Sachkundeprüfung absolviert hat und damit seine Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen hat.

Weitere Kriterien
- Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Höhe
- Angabe der Register –Nummer und Sitz der zuständigen IHK
- Keine Insolvenz und strafrechtliche Verurteilung
- Geordnete Vermögensverhältnisse

Rechtliche Grundlagen (Download)

  1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Zum 1. Januar 2008 ist das Versicherungsvertragsgesetz maßgeblich novelliert worden. Unter anderem wurde der Abschnitt zu den Mitteilungs- Beratungspflichten eingefügt. Zu finden sind die Vorschriften in den §§59-68 VVG. Neu ist dabei unter anderem auch die Schadensersatzpflicht des Versicherungsvermittlers, sofern dem Versicherungsnehmer durch die Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten ein Schaden entsteht-§63 VVG.

  1. Gewerbeordnung ( GewO)

Neu eingefügt wurden hier unter anderem, die Vorschriften §§ 11 a, 34d und 36e GewO. §11 GewO betrifft das Vermittlerregister, das öffentlich unter www.vermittlerregister.org  einsehbar ist. § 34 d GewO ist die gewerberechtliche Vorschrift für Versicherungsvermittler.

  1. Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung ( VersvermV)

Diese Verordnung regelt  u.a. welche fachliche Qualifikation Versicherungsvermittler/ -berater aufweisen müssen und welche Information dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt anzugeben sind. Die Regelwerke finden Sie unter der jeweiligen Kurzbezeichnung ( z.B. VVG, GewO, VersVermV) auf der Internetseite: http://bundesrecht.juris.de/index.html

Mehrfachagent
Der Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der  im Auftrag mehrerer Unternehmen für Versicherungsnehmer die Vermittlung von Versicherungsverträgen übernimmt.

Sonderfall  Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen finanzieren sich im Wesentlichen aus Steuergeldern und können so Beratungen teilweise kostenlos anbieten. Hier darf aber per Gesetz keinerlei Vermittlung von Produktlösungen stattfinden. Die Qualifikation zur Finanz- und Versicherungsberatung unterliegt keinen Mindestanforderungen, auch haften die Berater nicht für Ihre Beratungsleistung.

Ausschließlichkeitsvertreter/ Einfirmenvertreter
Der Ausschließlichkeitsvertreter/ Einfirmenvertreter ist ein Versicherungsvertreter, der im Auftrag eines Unternehmens tätig ist. Dieses Unternehmen kann ein Versicherer, aber auch eine Vertriebsorganisation sein.

Bank -und Sparkassenvertreter
Der Bank- und Sparkassenberater ist ein weisungsgebundener Angestellter seines Instituts, der insbesondere Produkte seines Unternehmens bzw. Unternehmensverbundes anbieten und verkaufen muss. Somit ist er in der Regel kein hauptberuflicher oder spezialisierter Versicherungsberater und -vermittler, sondern ähnlich wie ein Ausschließlichkeitsvermittler anzusehen.

 

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